Führerscheinausbildung aller Klassen 4x im Harz auf Führerschein-Mission: Wernigerode, Halberstadt, Dingelstedt und Quedlinburg
Motorrad
AM- Modelprojekt
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h,
- Hubraum max.50ccm bei Verbrennungsmotor,
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h,* Hubraum max.50ccm bei Fremdzündungsmotoren,
- Leistung max. 4 kW bei Diesel/Elektromotor
Vierrädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h,
- Hubraum max.50ccm bei Fremdzündungsmotoren,
- Leistung max. 4 kW bei Diesel/Elektromotor, Leermasse max 350 kg
Bemerkung |
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Einschluß: keine Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S |
Mindestalter |
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16 Jahre |
Hinweiß |
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Seit dem Frühjahr 2013 können junge Leute in Sachsen, Thüringen sowie Sachsen/Anhalt den Führerschein mit 15 J. erwerben. Das Modelvorhaben ist auf 5 Jahre befristet und soll die Möglichkeiten junger Fahrer testen. |
A1
Krafträder mit:
- Hubraum: max. 125ccm,
- Leistung max. 11kW,
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h,
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung |
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Einschluß: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt |
Mindestalter |
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16 Jahre |
A2
Krafträder mit:
- Leistung max.35 kW,
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung |
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Einschluß: AM, A1 Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
Mindestalter |
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18 Jahre |
A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)oder
- bbH über 45km/h,
- Leistung über 15 kW
Bemerkung |
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Einschluß: AM, A1, A2 Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
Mindestalter |
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20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. |
PKW
B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A - mit:
- zG max. 3500 kg,
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung |
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Einschluß: AM,L Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung |
Mindestalter |
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18 Jahre 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) |
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg,
- aber max 4250 kg
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung |
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. |
Mindestalter |
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vgl. Klasse B |
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg aber max 3.500 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: B Keine Theorieprüfung erforderlich - Praktische Prüfung muss sein! |
Mindestalter |
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vgl. Klasse B |
Begleitendes Fahren
Bemerkung | |
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Alter | ab 17 Jahre (kann mit 16 1/2 beantragt werden |
Klasse | Beantragung für B, B96 und BE |
Vorbesitz | kein Führerschein vorausgesetzt |
Beinhaltet |
Klasse AM (Kleinkrafträder) Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft) |
Begleitperson | |
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Alter | ab 30 Jahre |
Vorbesitz |
min. 5 Jahre Klasse B oder entsprechend deutsche, schweizer, EU- oder EWR- Fahrerlaubis |
Punkte | max. 3 |
LKW
C
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung |
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Vorbesitz: B Einschluß: C1 |
Mindestalter |
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21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqulifikation sowie Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: C Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D |
Mindestalter |
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21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqulifikation sowie Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
C1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung |
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Vorbesitz: B |
Mindestalter |
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18 Jahre |
C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: C1 Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" |
Mindestalter |
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18 Jahre |
Bus
D
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung |
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Vorbesitz: B Einschluß: D1 |
Mindestalter |
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18,20,21,23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation |
DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: D Einschluß: BE,D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
Mindestalter |
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18,20,21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation |
D1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung |
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Vorbesitz: B |
Mindestalter |
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21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung |
D1E
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: D1 Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max 12.000 kg" |
Mindestalter |
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21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung |
Traktor
L
Zugmaschinen
- für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter |
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16 Jahre |
T
Zugmaschinen
- für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkung |
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Einschluß: AM,L |
Mindestalter |
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16 Jahre |