Führerscheinausbildung aller Klassen 4x im Harz auf Führerschein-Mission: Wernigerode, Halberstadt, Dingelstedt und Quedlinburg
Motorrad
AM- Modelprojekt
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h,
- Hubraum max.50ccm bei Verbrennungsmotor,
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h,* Hubraum max.50ccm bei Fremdzündungsmotoren,
- Leistung max. 4 kW bei Diesel/Elektromotor
Vierrädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max.45 km/h,
- Hubraum max.50ccm bei Fremdzündungsmotoren,
- Leistung max. 4 kW bei Diesel/Elektromotor, Leermasse max 350 kg
Bemerkung |
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Einschluß: keine Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S |
Mindestalter |
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16 Jahre |
Hinweiß |
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Seit dem Frühjahr 2013 können junge Leute in Sachsen, Thüringen sowie Sachsen/Anhalt den Führerschein mit 15 J. erwerben. Das Modelvorhaben ist auf 5 Jahre befristet und soll die Möglichkeiten junger Fahrer testen. |
A1
Krafträder mit:
- Hubraum: max. 125ccm,
- Leistung max. 11kW,
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h,
- Leistung max. 15 kW
Bemerkung |
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Einschluß: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt |
Mindestalter |
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16 Jahre |
A2
Krafträder mit:
- Leistung max.35 kW,
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Bemerkung |
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Einschluß: AM, A1 Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
Mindestalter |
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18 Jahre |
A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)oder
- bbH über 45km/h,
- Leistung über 15 kW
Bemerkung |
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Einschluß: AM, A1, A2 Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
Mindestalter |
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20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A" 21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. |
PKW
B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A - mit:
- zG max. 3500 kg,
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung |
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Einschluß: AM,L Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung |
Mindestalter |
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18 Jahre 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) |
Führerscheinklasse B197
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für Dich keine Einschränkungen im Führerschein.
B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg,
- aber max 4250 kg
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
Bemerkung |
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. |
Mindestalter |
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vgl. Klasse B |
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg aber max 3.500 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: B Keine Theorieprüfung erforderlich - Praktische Prüfung muss sein! |
Mindestalter |
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vgl. Klasse B |
Begleitendes Fahren
Bemerkung | |
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Alter | ab 17 Jahre (kann mit 16 1/2 beantragt werden |
Klasse | Beantragung für B, B96 und BE |
Vorbesitz | kein Führerschein vorausgesetzt |
Beinhaltet |
Klasse AM (Kleinkrafträder) Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft) |
Begleitperson | |
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Alter | ab 30 Jahre |
Vorbesitz |
min. 5 Jahre Klasse B oder entsprechend deutsche, schweizer, EU- oder EWR- Fahrerlaubis |
Punkte | max. 3 |
LKW
C
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung |
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Vorbesitz: B Einschluß: C1 |
Mindestalter |
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21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqulifikation sowie Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
CE
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: C Einschluß: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D |
Mindestalter |
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21 Jahre 18 Jahre nach erfolgter Grundqulifikation sowie Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" |
C1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung |
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Vorbesitz: B |
Mindestalter |
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18 Jahre |
C1E
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max 12.000 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: C1 Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" |
Mindestalter |
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18 Jahre |
Bus
D
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung |
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Vorbesitz: B Einschluß: D1 |
Mindestalter |
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18,20,21,23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation |
DE
Kfz der Klasse D mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: D Einschluß: BE,D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
Mindestalter |
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18,20,21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation |
D1
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen, aber max.16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
Bemerkung |
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Vorbesitz: B |
Mindestalter |
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21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung |
D1E
Kfz der Klassen D1 mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg
Bemerkung |
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Vorbesitz: D1 Einschluß: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 Wegfall der Bestimmungen "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" und "zG der Kombination max 12.000 kg" |
Mindestalter |
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21 Jahre 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen" Berufsausbildung |
Traktor
L
Zugmaschinen
- für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter |
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16 Jahre |
T
Zugmaschinen
- für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für Landwirtschafliche oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Bemerkung |
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Einschluß: AM,L |
Mindestalter |
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16 Jahre |